Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen
unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)
Zulässige Achslasten (MMTA)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen
(siehe Kapitel 6, „Typenschild“)
Anhängelast, gebremst*Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC
Anhängelast, ungebremst*348
Zulässige Stützlast*65
Zulässige Dachlast60 kg (inklusive Trägerelement)
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Ein Anhängerbetrieb ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC gleich Null ist.
– Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung.
Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
– Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist
jedoch:
– eine Überschreitung der zulässigen Achslast hinten von höchstens 15 %
– eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (MMAC) um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst er-
reicht ist).
In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar
(3 psi) erhöht werden.
– An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die
Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
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