Renault Twingo 2 Bedienungsanleitung

Renault Twingo (N) Twingo II Phase 1

Baujahr 2007 bis 2011

3.38
TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN IM GEPÄCKRAUM
Beladen Sie das Fahrzeug stets so, dass die
Gegenstände bei normaler Nutzung des Ge-
päckraums mit ihrer größten Fläche an der
Rückenlehne der Rücksitzbank (Beispiel A)
bzw. bei maximaler Beladung an der umge-
klappten Rückbank anliegen (Beispiel: B).
Die Gegenstände mit dem
größten Gewicht sollten immer
direkt auf dem Gepäckraumbo-
den aufliegen. Ist das Fahrzeug
mit Verzurrösen am Gepäckraumboden
ausgestattet, diese zum Fixieren trans-
portierter Gegenstände benutzen. Das
Ladegut ist so zu sichern, dass bei hef-
tigem Bremsen keinerlei Gegenstände
nach vorne auf die Insassen geschleu-
dert werden können. Die Schlosszungen
der hinteren Sicherheitsgurte stets in die
Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie
nicht benutzt werden.
Aufnahmen für
Befestigungshaken
(je nach Fahrzeug)
Dienen zur Befestigung von im Gepäckraum
transportierten Gegenständen (siehe unter
„Transport von Gegenständen im Gepäck-
raum“).
A
B

Benötigen Sie Hilfe?

Haben Sie eine Frage zu Ihrem Renault und die Antwort steht nicht im Handbuch? Stellen Sie hier Ihre Frage. Geben Sie eine klare und umfassende Beschreibung des Problems und Ihrer Frage an. Je besser Ihr Problem und Ihre Frage beschrieben sind, desto einfacher ist es für andere Renault-Besitzer, Ihnen eine gute Antwort zu geben.