Renault Twingo 1 Benutzerhandbuch
Twingo I

Baujahr 1998 bis 2003

GEWICHTE
(1)
Anhängelasten
-
Für
den
Anhängerbetrieb
sind
die
gesetzlichen Vorschriften
der
einzelnen
Länder
zu beachten. Die
für
Ihr
Fahrzeug
zulässigen
Anhängelasten
sind
den
Fahrzeugpapieren
zu entnehmen.
Das
Gesamt-Zuggewicht
darf
jedoch
keinesfalls
überschritten
den.
wer*
-
Wenden
Sie
sich
für
die
Montage
einer
Anhängerzugvorrichtimg
oder
eines
Getriebeölkühlers
usw.
an
Ihre
RENAULT
Werkstatt.
Sie
haben
damit
die
Gewähr,
daß
die
gesetzlichen Vorschriften
eingehalten
werden.
-
Wenn
das
Fahrzeug
dmch
Beladung
bereits
das
zulässige
Gesamtgewicht
aufweist,
darf
-
auch
wenn
die gesetzlichen
Vorschrif
ten des
Landes,
in
dem
Sie sich
befinden
es
gestatten
-
eine
Geschwindigkeit
von
100
km/h
nicht
überschritten
werden;
außer
dem
muß
der
Reifendruck
um
0,2
bar
erhöht
werden.
-
In
Steigungen
und
Gefallen
verringert
sich
die
Motorleistung
mit der
Höhe,
und
das
Fahrverhalten
ändert
sich.
Es
empfiehlt
sich
daher,
die
Anhängelast
bei
1000
m
um
10
%
zu verringern
und
je
weitere
1000
m
zusätzliche
Höhe
ebenfalls
um
je
10
%.
-
Grundsätzlich
sollten
Sie
-
besonders
bei
Fahrten
mit
^hänger
oder
unter erhöhter
Belastung
-
die
Kontrollmstrumei
ite
beob
achten
(Warnlampen
für
Kühlflüssigkeitstemperatur,
Öldruck
usw.),
um
der
Gefahr
von
Motorschäden
vorzubougen.
-
Zögern
Sie nicht,
sich
mit
allen
Fragen
an
Ihre
RENAULT
Werkstatt
zu
wenden.
6.07
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