Mitsubishi Outlander Multimedia

Mitsubishi Outlander (GN) OUTLANDER PHEV

Baujahr seit 2025

1. Einführung
1-9
OMSG25E1
Eigentums- und Nichtverletzungsbedingungen
sowie stillschweigende Garantien oder Bedingungen
für die Fähigkeit und Eignung des Händlers für einen
bestimmten Zweck;
ii) schließt im Namen aller anderen Mitwirkenden
effektiv jede Haftung für Schäden aus, einschließlich
direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und
Folgeschäden, wie entgangene Gewinne;
LLL QLFKW YHUVXFKW GLH 5HFKWH GHU (PSIlQJHU LP
Quellcode gemäß Abschnitt 3.2 einzuschränken
oder zu ändern; und
iv) erfordert, dass jede nachfolgende Verbreitung des
Programms durch eine Partei unter einer Lizenz erfolgt,
die die Anforderungen dieses Abschnitts 3 erfüllt
.
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a) HVPXVVLP5DKPHQGLHVHU9HUHLQEDUXQJ]XU
Verfügung gestellt werden, oder wenn das
Programm (i) mit anderem Material in einer oder
mehreren separaten Dateien kombiniert wird,
GLH LP 5DKPHQ HLQHU 6HNXQGlUOL]HQ] ]XU
Verfügung gestellt werden, und (ii) der
ursprüngliche Mitwirkende, der dem Quellcode
den in Anhang A dieser Vereinbarung
beschriebenen Hinweis beigefügt hat, kann das
3URJUDPPLP5DKPHQGLHVHU6HNXQGlUOL]HQ]HQ
zur Verfügung gestellt werden, und
b) muss jeder Kopie des Programms eine Kopie
dieser Vereinbarung beigefügt werden.
3.3 Die Mitwirkenden dürfen keine Urheber-,
Patent-, Marken-, Namensnennungshinweise,
Gewährleistungsausschlüsse oder
Haftungsbeschränkungen („Hinweise“), die im
Programm enthalten sind, von einer Kopie des
Programms, das sie vertreiben, entfernen oder
ändern, vorausgesetzt, dass die Mitwirkenden
ihre eigenen entsprechenden Hinweise
hinzufügen können.
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Kommerzielle Distributoren von Software können
bestimmte Verantwortlichkeiten in Bezug auf
Endbenutzer, Geschäftspartner und dergleichen
übernehmen. Obwohl diese Lizenz die kommerzielle
Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der
Mitwirkende, der das Programm in ein
kommerzielles Produktangebot einbezieht, dies in
einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für
andere Mitwirkende begründet. Wenn ein
Mitwirkender das Programm in ein kommerzielles
3URGXNWDQJHERW DXIQLPPW YHUSÀLFKWHW VLFK GLHVHU
Mitwirkende („Mitwirkender“) daher hiermit, jeden
anderen Mitwirkenden („freigestellter Mitwirken-
der“) gegen alle Verluste, Schäden und Kosten
(kollektiv „Verluste“) zu verteidigen und zu
entschädigen, die sich aus Ansprüchen, Klagen und
DQGHUHQ5HFKWVVWUHLWLJNHLWHQHUJHEHQGLHYRQHLQHP
Dritten gegen den freigestellten Mitwirkenden
erhoben werden, soweit sie durch Handlungen oder
Unterlassungen dieses Mitwirkenden im
Zusammenhang mit dem Vertrieb des Programms in
einem kommerziellen Produktangebot verursacht
ZHUGHQ 'LH 9HUSÀLFKWXQJHQ LQ GLHVHP $EVFKQLWW
gelten nicht für Ansprüche oder Verluste im
Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder
mutmaßlichen Verletzung des geistigen Eigentums.
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unverzüglich schriftlich über einen solchen
Anspruch informieren und b) dem kommerziellen
Mitwirkenden erlauben, die Verteidigung und alle
damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu
kontrollieren und mit dem kommerziellen
Mitwirkenden zusammenzuarbeiten. Der frei-
gestellte Mitwirkender kann sich auf eigene Kosten
an einem solchen Anspruch beteiligen.
Zum Beispiel könnte ein Mitwirkender das
Programm in ein kommerzielles Produktangebot,
Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann
ein kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser
kommerzielle Mitwirkende dann Leistungs-
ansprüche geltend macht oder Garantien im
Zusammenhang mit Produkt X anbietet, liegen diese
Leistungsansprüche und Garantien allein in der
Verantwortung des kommerziellen Mitwirkenden.
Gemäß diesem Abschnitt müsste der kommerzielle
Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen
Mitwirkenden im Zusammenhang mit diesen
Leistungsansprüchen und Garantien verteidigen,
und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden
auffordert, infolgedessen Schäden zu zahlen, muss
der
kommerzielle Mitwirkende diese Schäden
bezahlen.
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