NIO EL7 Betriebsanleitung

Notfallmaßnahmen
Das fahrzeuginterne e-Call 112-System
Überblick
Das fahrzeuginterne eCall 112-System ist in allen EU-Ländern für neue
Fahrzeugmodelle obligatorisch. Bei einem schweren Unfall kann Sie das
eCall-System automatisch über einen Audio-Link mit einem geeigneten PASP
(Public Safety Answering Point/Notrufabfragestelle) verbinden, wenn das
Sicherheitssystem des Fahrzeugs aktiviert ist, oder manuell, wenn Sie die SOS-Taste
an der Dachkonsole drücken.
Das fahrzeuginterne eCall 112-System ist standardmäßig aktiviert. Es wird
automatisch aktiviert, wenn bei einem schweren Unfall die Aktivierungsstufe
für Sicherheitsgurtstraffer oder Airbags erreicht ist. Das fahrzeuginterne eCall
112-System kann nötigenfalls auch manuell aktiviert werden. Zum manuellen
Aktivieren des eCall drücken Sie länger als 250 Millisekunden auf die SOS-Taste
an der Dachkonsole und lassen Sie die Taste innerhalb von 10 Sekunden wieder
los. Die manuelle Auslösung ist so konzipiert, dass Fehlbedienung vermieden wird.
Zum Beenden des Anrufs drücken Sie auf die SOS-Taste und lassen sie innerhalb
von fünf Sekunden nach dem ersten Drücken wieder los.
Bei einer kritischen Funktionsstörung des Systems kann das fahrzeuginterne eCall
112-System beeinträchtigt sein. Die Hintergrundbeleuchtung der SOS-Taste zeigt
den Status des Notrufs an. Permanentes Grün bedeutet, dass das eCall-System
normal funktioniert; grünes Blinken weist darauf hin, dass ein Notruf stattfindet;
rotes Blinken zeigt an, dass das eCall-System einen kleineren Fehler hat, aber
noch aktiviert werden kann; dauerhaftes Rot signalisiert, dass es eine größere
Störung aufweist und nicht aktiviert werden kann. In diesem Fall können Sie die
Störungsmeldung im Center-Display sehen und NIO nötigenfalls kontaktieren.
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogen Daten über das fahrzeuginterne eCall 112-
System erfolgt in Einklang mit den Regeln für den Schutz von personenbezogenen
Daten, die in den Richtlinien 95/46/EG (1) und 2002/58/EG (2) des Europäischen
Parlaments und des Rates festgeschrieben sind, und beruht insbesondere
auf der Notwendigkeit des Schutzes der vitalen Interessen von Personen in
Übereinstimmung mit Artikel 7 (d) der Richtlinie 95/46/EG (3). Die Verarbeitung
solcher Daten ist strikt auf die Handhabung des Notrufes an die einzelne
europäische Notrufnummer 112 in Notsituationen im Sinne des Artikels 5 (2) der
Verordnung (EU) 2015/758 begrenzt.
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