dervariante nicht verfügbar sind. Das gilt auch für
sicherheitsrelevante Funktionen und Systeme.
Bei Verwendung der entsprechenden Funktio‐
nen und Systeme sind die jeweils geltenden Ge‐
setze und Bestimmungen zu beachten.
Nutzbarkeit nach ECE-R 16
Allgemein
Für die Hersteller von Kindersitzen: Informatio‐
nen zur Nutzbarkeit von Kinderrückhaltesyste‐
men auf den jeweiligen Sitzen, gemäß der Norm
ECE-R 16 und ECE-R 129.
Nutzbarkeit von
Kinderrückhaltesystemen auf
den Sitzplätzen
Bei Ausstattung mit i-Size, gilt der Wert nach
dem / für das Fahrzeug.
Sitzposition13 - Airbag ON3 - a, b)
Airbag OFF
Sitzposition für gegurtete universale Be‐
festigung geeignet.
neinneinja/ja
i-Size-Sitzposition.neinneinnein/ja
Sitzposition für seitliche Befestigung ge‐
eignet: L1/L2.
neinneinnein/nein
Größte nach hinten gerichtete Befesti‐
gung: R1/R2X/R2/R3.
neinneinR1/R2
Größte nach vorn gerichtete Befesti‐
gung: F2X/F2/F3.
neinneinF2/F3
Größte geeignete Booster-Halte‐
rung: B2/B3.
neinneinB2/B3
Eine Sitzposition ohne i-Size Zulassung ist nicht kompatibel mit einem i-Size Stützfuß.
Eine Sitzposition mit unteren ISOFIX-Verankerungen, die keinen Top Tether besitzt, ist nicht vorhan‐
den.
Es befinden sich keine Sicherheitsgurtschlösser für Erwachsene zwischen den beiden unteren ISO‐
FIX-Verankerungen.
a) I-Size Kinderrückhaltesystem nur bei Ausstattung mit Kindersitzbefestigung i-Size verwenden.
b) ISOFIX Kinderrückhaltesystem nur bei Ausstattung mit Kindersitzbefestigung ISOFIX verwenden.
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Sitzplätze für Kinderrückhaltesysteme
NACHSCHLAGEN
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Online Version für Sach-Nr. 01405A11293 - VI/20
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