Mit Radarsensor: Der Bremseingriff erfolgt bis ca.
250 km/h.
Bei Geschwindigkeiten über ca. 210 km/h erfolgt
der Bremseingriff als kurzer Anbremsruck. Es fin‐
det keine automatische Verzögerung statt.
Der Bremseingriff kann durch Treten des Fahr‐
pedals oder durch eine aktive Lenkbewegung
abgebrochen werden.
Das Erkennen von Objekten kann eingeschränkt
sein. Grenzen des Erkennungsbereichs und die
Funktionseinschränkungen beachten.
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Online Version für Sach-Nr. 01405A11293 - VI/20
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