Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem Intelli‐
genten Notrufsystem und dem gesetzlichen Not‐
ruf eCall ausgerüstet ist, hat das Recht, das bor‐
deigene eCall-System anstelle des Intelligenten
Notrufs zu verwenden.
Die Kontaktstelle für Deaktivierungsanträge ist
ein Service Partner des Herstellers oder ein an‐
derer qualifizierter Service Partner oder eine
Fachwerkstatt.
Zusätzlich zum Intelligenten Notrufsystem ist das
gesetzliche Notrufsystem eCall immer in Bereit‐
schaft. Das gesetzliche Notrufsystem eCall über‐
nimmt den Notruf, falls das Intelligente Notruf‐
system aus technischen Gründen nicht
funktionsfähig sein sollte, z. B. bei nicht Erreich‐
barkeit der durch den Hersteller des Fahrzeugs
beauftragten Notrufzentrale.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall nutzt die Inf‐
rastruktur der öffentlichen Notrufnummer 112.
Es kann eingestellt werden, dass Notrufe immer
über das gesetzliche Notrufsystem eCall erfol‐
gen und nicht über das Intelligente Notrufsys‐
tem. Die Einstellung von einem Service Partner
des Herstellers oder einem anderen qualifizierten
Service Partner oder einer Fachwerkstatt durch‐
führen lassen.
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HINWEISE
Hinweise
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Online Version für Sach-Nr. 01405A11293 - VI/20
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