dervariante nicht verfügbar sind. Das gilt auch für
sicherheitsrelevante Funktionen und Systeme.
Bei Verwendung der entsprechenden Funktio‐
nen und Systeme sind die jeweils geltenden Ge‐
setze und Bestimmungen zu beachten.
Nutzbarkeit nach ECE-R 16
Allgemein
Für die Hersteller von Kindersitzen: Informatio‐
nen zur Nutzbarkeit von Kinderrückhaltesyste‐
men auf den jeweiligen Sitzen, gemäß der Norm
ECE-R 16 und ECE-R 129.
Nutzbarkeit von Kinderrückhaltesystemen auf den Sitzplätzen
Sitzposition13 - Air‐
bag ON
3 - Air‐
bag OFF
456
Sitzposition für gegur‐
tete universale Befesti‐
gung geeignet.
neinneinjajaneinja
i-Size-Sitzposition.neinneinneinjaneinja
Sitzposition für seitliche
Befestigung geeig‐
net: L1/L2.
neinneinneinneinneinnein
Größte nach hinten ge‐
richtete
Befestigung: R1/R2X/R2
/R3.
neinneinneinR3neinR3
Größte nach vorn ge‐
richtete Befesti‐
gung: F2X/F2/F3.
neinneinneinF3neinF3
Seite 419
Sitzplätze für Kinderrückhaltesysteme
NACHSCHLAGEN
419
Online Version für Sach-Nr. 01405A11254 - VI/20
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