Opel Corsa B Betriebsanleitung
 
 Baujahr 1997 bis 2000
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Kraftstoffverbrauch, 
CO
2
-Emission
Für die Messung des Kraftstoffverbrauches 
gilt für neue Motoren ab 1996 die neue Vor
schrift 80/1268/EWG zuletzt geändert durch 
93/116/EG.
Sie ist nicht vergleichbar mit der alten 
Vorschrift 80/1268/EWG geändert durch 
89/491/EWG.
Während der Verbrauch bisher im Stadtzy
klus, bei konstanter Geschwindigkeit von 
90 km/h und 120 km/h angegeben wurde, 
orientiert sich die neue Vorschrift mehr am tat
sächlichen Verkehrsgeschehen: Die Stadt
fahrt wird mit ca. V
3
 und die Überlandfahrt mit 
ca. 
2
/
3
 gewertet (städtischer und außer
städtischer Verbrauch). Dabei werden auch 
Kaltstart und Beschleunigungsphasen 
berücksichtigt.
Bestandteil der neuen Vorschrift ist außerdem 
die Angabe der CO
2
-Emission.
Die Angaben sind nicht als Garantie hin
sichtlich des tatsächlichen Kraftstoffverbrau
ches des jeweiligen Fahrzeuges aufzufassen.
Die Verbrauchsermittlung nach Richtlinie 
93/116/EG berücksichtigt das in Überein
stimmung mit dieser Vorschrift festgelegte 
Fahrzeugleergewicht. Zusätzliche Ausstat
tungen können zu geringfügig höheren als den 
angegebenen Verbrauchs- sowie CO
2
- 
Werten führen.
Kraftstoff sparen, siehe Seite 100.
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