recht. Zur Erfüllung dieser Pflichten benötigt der
Hersteller des Fahrzeugs technische Daten aus
dem Fahrzeug.
Kulanz und
Gewährleistungsansprüche
Die Daten aus dem Fahrzeug können auch dazu
genutzt werden, Ansprüche des Kunden auf Ge‐
währleistung und Garantie zu überprüfen. Bei
geltend gemachten Kulanz- oder Gewährleis‐
tungsansprüchen werden die ausgelesenen Da‐
ten zur raschen Klärung der Ansprüche an den
Hersteller des Fahrzeugs übermittelt.
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahrzeug kön‐
nen im Rahmen von Reparatur oder Servicear‐
beiten bei einem Service Partner des Herstellers
oder einem anderen qualifizierten Service Part‐
ner oder einer Fachwerkstatt zurückgesetzt wer‐
den.
Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des Fahr‐
zeugs zum Zweck der Sicherung der Produkt‐
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Hinweise
HINWEISE
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Online Version für Sach-Nr. 01405A2CB25 - II/21
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