tet werden, sind die einschlägigen Notrufabfragestel-
len, die von den betreffenden Behörden des Landes,
auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu
bestimmt werden, eCalls an die einheitliche europä-
ische Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten.
O
Durchführungsverordnung, Anhang 1 TEIL 3, BenutzerinformationenKonformität
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