Sicherheit verbessern, indem sie es ermöglicht, die
geltende Höchstgeschwindigkeit in Echtzeit im
Fahrzeug anzuzeigen, selbst wenn dies aufgrund
der äußeren Bedingungen nicht möglich ist (z. B.
Wetter, Verkehrsschild durch ein anderes Fahrzeug
verdeckt). Die geltende Höchstgeschwindigkeit
wird von der vorderen Kamera des Fahrzeugs
erfasst und die Funktion kann durch ein Over-The-
Air-Kommunikationssystem ergänzt werden, um
die Zuverlässigkeit der Informationen gemäß der
Fahrzeugausstattung zu verbessern. Um gültige
Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen
zu erhalten, wird die aktuelle Position des
Fahrzeugs über die Telematikeinheit gesendet
und nach der Verarbeitung sofort gelöscht. Eine
Verfolgung der Fahrzeugposition ist zu keinem
Zeitpunkt möglich. Die Datenschutzeinstellungen
des Fahrzeugs haben darauf keinen Einfluss.
Wie in den „GSR V2-Verordnungen“ vorgeschrieben
wird die SLI-Funktion standardmäßig beim
Starten des Fahrzeugs aktiviert, kann jedoch
vom Nutzer des Fahrzeugs jederzeit teilweise
deaktiviert werden, da der Fahrer die akustische
Warnfunktion in den Fahrzeugeinstellungen auf
dem zentralen Touchscreen ausschalten kann. Dies
hat keinen Einfluss auf die visuelle Warnfunktion,
die weiterhin aktiv bleibt und für die korrekte
Erkennung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
ist möglicherweise dennoch eine Over-The-Air-
Datenübertragung der aktuellen Fahrzeugposition
erforderlich. Je nach Fahrzeugmodell ist es möglich,
die SLI-Funktion über den zentralen Touchscreen
vollständig auszuschalten (d. h. die Erkennung
von Geschwindigkeitsbegrenzungen und die
Warnfunktion für Geschwindigkeitsbegrenzungen
zu deaktivieren) und damit die Datenübertragung
für die aktuelle Fahrt abzubrechen.
Übermittlung des Kilometerstandes an
Car-Pass
(Nur für in Belgien zugelassene Fahrzeuge)
Diese Mitteilungspflicht gilt nur für in Belgien
zugelassene Fahrzeuge, als Antwort auf
ein belgisches Gesetz zur Bekämpfung von
Kilometerzähler-Betrug (Belgisches Gesetz vom
28. November 2018, anwendbar ab 01.01.2020).
Sie gilt während der gesamten Lebensdauer des
Fahrzeugs, solange Car-Pass die Daten anfordert.
Viermal pro Jahr muss der Kilometerstand aller
in Belgien zugelassenen Fahrzeuge an Car-Pass,
einen von den belgischen Behörden mit der
Erfassung und Kontrolle dieser Daten beauftragten
gemeinnützigen Verein, übermittelt werden.
Dieser Kilometerstand wird von Stellantis over-
the-air erfasst, wenn ein anderer vernetzter Dienst
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