Betriebsanleitung (I20)
BMW iX

löscht. Die Log-Daten umfassen z. B. Informa-
tionen darüber, wann und wo ein Notruf
abgesetzt wurde.
Die Log-Daten können in Ausnahmefällen aus
dem Fahrzeugspeicher ausgelesen werden.
Das Auslesen der Log-Daten erfolgt in der Re-
gel nur mit Gerichtsbeschluss und ist nur mög-
lich, wenn die entsprechenden Geräte direkt
am Fahrzeug angeschlossen werden.
Automatischer Notruf
Das System ist so konzipiert, dass es automa-
tisch einen Notruf auslöst, wenn die Sensoren
im Fahrzeug einen Unfall entsprechender
Schwere erkennen.
Gesendete Informationen
Bei einem Notruf durch das Intelligente Notruf-
system werden die gleichen Informationen an
die beauftragte Notrufzentrale weitergeleitet
wie beim gesetzlichen Notrufsystem an die öf-
fentliche Rettungsleitstelle.
Darüber hinaus werden durch das Intelligente
Notrufsystem folgende zusätzliche Informatio-
nen an eine vom Hersteller des Fahrzeugs be-
auftragte Notrufzentrale gesendet und ggf. an
die öffentliche Rettungsleitstelle weitergeleitet:
▷
Unfalldaten, z. B. die von den Fahrzeug-
sensoren erkannte Aufprallrichtung, um die
Einsatzplanung der Rettungskräfte zu er-
leichtern.
▷ Kontaktdaten, wie z. B. die Telefonnummer
der verbauten SIM-Karte und die Telefon-
nummer des Fahrers, falls sie verfügbar ist,
um bei Bedarf schnellen Kontakt mit den
Unfallbeteiligten zu ermöglichen.
Datenspeicherung
Die Daten zu einem ausgelösten Notruf wer-
den im Fahrzeug gespeichert. Die Daten bein-
halten Informationen zum Notruf, z. B. Ort und
Zeit des Notrufs.
Die Tonaufnahmen des Notrufgesprächs wer-
den bei der Notrufzentrale gespeichert.
Die Tonaufnahmen des Kunden werden für
24 Stunden gespeichert, falls Details des Not-
rufs analysiert werden müssen. Danach wer-
den die Tonaufnahmen gelöscht. Die Tonauf-
nahmen des Mitarbeiters der Notrufzentrale
werden zum Zweck der Qualitätssicherung
24 Stunden gespeichert.
Auskunft zu personenbezogenen
Daten
Die im Rahmen des Intelligenten Notrufs ver-
arbeiteten Daten werden ausschließlich zur Er-
bringung des Notrufs verarbeitet. Der Herstel-
ler des Fahrzeugs erteilt im Rahmen der
gesetzlichen Pflicht eine Auskunft über die von
ihm verarbeiteten und ggf. noch gespeicherten
Daten.
Gesetzliches Notrufsystem
Der Halter eines Fahrzeugs, das mit einem In-
telligenten Notrufsystem und dem gesetzli-
chen Notrufsystem ausgerüstet ist, hat das
Recht, das bordeigene Notrufsystem anstelle
des Intelligenten Notrufs zu verwenden.
Die Kontaktstelle für Deaktivierungsanträge ist
ein Service Partner des Herstellers oder ein
anderer qualifizierter Service Partner oder eine
Fachwerkstatt.
Zusätzlich zum Intelligenten Notrufsystem ist
das gesetzliche Notrufsystem immer in Bereit-
schaft. Das gesetzliche Notrufsystem über-
nimmt den Notruf, falls das Intelligente Notruf-
system aus technischen Gründen nicht
funktionsfähig sein sollte, z. B. bei nicht Er-
reichbarkeit der durch den Hersteller des Fahr-
zeugs beauftragten Notrufzentrale.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall nutzt die
Infrastruktur der öffentlichen Notrufnummer
112.
Das System kann so eingestellt werden, dass
Notrufe immer über das gesetzliche Notrufsys-
tem erfolgen und nicht über das Intelligente
Notrufsystem. Die Einstellung von einem Ser-
vice Partner des Herstellers oder einem ande-
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Hinweise
HINWEISE
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Online Version für Sach-Nr. 01405A54463 - II/22
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