Betriebsanleitung (F70)

BMW 1er

BMW 1er (F70) Baujahr: seit 2024

Allgemein
Die Rücksitzlehne ist im Verhältnis 60–40 ge-
teilt. Die linke Rücksitzlehne ist mit dem Mittel-
teil verbunden.
Mit Durchladesystem: Die Rücksitzlehne ist
im Verhältnis 40–20–40 geteilt. Die seitlichen
Rücksitzlehnen und das Mittelteil können ein-
zeln umgeklappt werden.
Die Rücksitzlehnen können vom Fond aus um-
geklappt werden.
Sicherheitshinweise
WARNUNG
Beim Umklappen der Rücksitzlehne kön-
nen Fahrzeugteile beschädigt oder Kör-
perteile eingeklemmt werden. Es besteht
Verletzungsgefahr oder die Gefahr von Sach-
schäden. Beim Umklappen darauf achten,
dass der Bewegungsbereich der Rücksitz-
lehne inklusive Kopfstütze frei ist.
WARNUNG
Bei einer nicht verriegelten Rücksitzlehne
kann ungesichertes Ladegut in den Innen-
raum geschleudert werden, z. B. bei einem
Unfall, Brems- oder Ausweichmanöver. Es
besteht Verletzungsgefahr. Darauf achten,
dass nach dem Zurückklappen die Rücksitz-
lehne verriegelt ist.
WARNUNG
Bei falscher Sitzeinstellung oder falscher Kin-
dersitzmontage ist die Stabilität des Kinder-
rückhaltesystems eingeschränkt oder nicht
vorhanden. Es besteht Verletzungsgefahr
oder Lebensgefahr. Darauf achten, dass
das Kinderrückhaltesystem fest an der Sitz-
lehne anliegt. Bei allen betroffenen Sitzleh-
nen möglichst die Lehnenneigung anpassen
und die Sitze korrekt einstellen. Darauf ach-
ten, dass die Sitze und deren Lehnen richtig
eingerastet oder verriegelt sind. Wenn mög-
lich und bei Bedarf die Kopfstützen in der
Höhe anpassen oder entfernen.
Rücksitzlehne umklappen
Um die Rücksitzlehnen umzuklappen, wie folgt
vorgehen:
Den Hebel in der Mulde ziehen und die Rück-
sitzlehne nach vorn klappen.
Rücksitzlehne zurückklappen
Um die Rücksitzlehnen zurückzuklappen, wie
folgt vorgehen:
1.
Die Rücksitzlehne nach hinten klappen. Die
Rücksitzlehne rastet zunächst in der Bela-
dungsposition ein.
2. Den Hebel in der Mulde ziehen.
3. Die Rücksitzlehne in die Sitzposition zu-
rückklappen und einrasten.
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BEDIENUNG
Gepäckraum
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Online Version für Sach-Nr. 01405B46951 - VI/24

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